magdalena k. e.V.

Wir sind als gemeinnütziger Verein organisiert mit dem Ziel der Förderung der künstlerischen und handwerklichen Tätigkeit von FLINTA*.

Aus unserer Satzung

§2 (1)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar rgemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§2 (2)
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, durch die Förderung der künstlerischen und handwerklichen Tätigkeit von FLINTA*. Dieses ist bedingt durch die Notwendigkeit, die Benachteiligung von FLINTA* im Kunst- und Kulturbereich auszugleichen. Der Verein hat es zum Ziel gesetzt einen Ort zu schaffen, an dem FLINTA* künstlerischen und handwerklichen Tätigkeiten in einem möglichst sicheren Rahmen nachgehen können. Ziel ist die Chancengleichheit von FLINTA* im kulturellen Bereich.

Der Verein verfolgt dieses Ziel u.a. durch:
– Die Herstellung von Bedingungen, die konSnuierliches künstlerisches und handwerkliches Arbeiten ermöglichen u.a. Wohn- und Arbeitsraum.
– das Bereitstellen von entsprechenden öffentlichen Räumlichkeiten;
– Die Organisation und Durchführung von Kursen und Veranstaltungen, um eine sinnvolle und kreative Weiterbildung von FLINTA* in diesem Bereich zu gewährleisten.

§3 (1)
Der Verein ist selbstlos tätig.Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§3 (2)
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.